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   BFH, 26.02.2002 - X R 39/00   

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https://dejure.org/2002,9273
BFH, 26.02.2002 - X R 39/00 (https://dejure.org/2002,9273)
BFH, Entscheidung vom 26.02.2002 - X R 39/00 (https://dejure.org/2002,9273)
BFH, Entscheidung vom 26. Februar 2002 - X R 39/00 (https://dejure.org/2002,9273)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Eigentum - Einfamilienhaus - Dachausbau - Herstellungskosten - Abzugsbetrag - Steuerermäßigung - Wohneigentumsförderung - Tarifliche Einkommensteuer - Grundförderung

  • Judicialis

    EStDV § ... 82a; ; EStG § 10e; ; EStG § 34f; ; EStG § 10e Abs. 2; ; EStG § 10e Abs. 6; ; EStG § 34f Abs. 2; ; EStG § 10e Abs. 1; ; EStG § 26 Abs. 1; ; EStG § 10e Abs. 4 Satz 2; ; EStG § 10e Abs. 4 Satz 2 Halbsatz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundförderung nach § 10 e; zwei in räumlichem Zusammenhang belegene Objekte

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Eigenheimzulage - Überschneidung der Förderzeiträume vermeiden

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EStG § 10e Abs 4 S 2
    Dachgeschossausbau; Räumlicher Zusammenhang; Wohneigentumsförderung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 23.07.1997 - X R 121/94

    Objektbeschränkung für Eigenheimzulage bei Ehegatten

    Auszug aus BFH, 26.02.2002 - X R 39/00
    Da die Kläger nicht ab Dezember 1994 auf die Förderung ihres Einfamilienhauses nach § 10e Abs. 1 EStG verzichten konnten, würde die von ihnen begehrte kumulative Gewährung der Abzugsbeträge nach § 10e Abs. 1 und Abs. 2 EStG im Streitjahr nicht eine nacheinander folgende Begünstigung unterschiedlicher Objekte bedeuten, sondern zu einer nach § 10e Abs. 4 Satz 2 EStG nicht zulässigen gleichzeitigen Förderung zweier in räumlichem Zusammenhang belegener Objekte führen (vgl. hierzu auch Senatsurteil vom 23. Juli 1997 X R 121/94, BFH/NV 1998, 159).
  • FG Köln, 11.05.2000 - 7 K 8743/97

    Kumulative Förderung zweier im räumlichen Zusammenhang belegener Objekte

    Auszug aus BFH, 26.02.2002 - X R 39/00
    Das Finanzgericht (FG), dessen Urteil in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2000, 927 veröffentlicht ist, vertrat die Auffassung, dass § 10e Abs. 4 Satz 2 EStG der begehrten Förderung des Altbaus neben der Gewährung des Abzugsbetrags nach § 10e Abs. 2 EStG für den Dachgeschossausbau entgegenstehe.
  • FG Baden-Württemberg, 29.08.2003 - 13 K 193/02

    Kein Verzicht auf für das Erstobjekt festgesetzte Eigenheimzulage zwecks Erhalt

    Daraus wurde gefolgert, dass das Wahlrecht bzw. ein Verzicht auf die Förderung eines weiterhin selbstgenutzten Objekts in einem neuen Veranlagungszeitraum möglich war (vgl. BFH-Urteil vom 26. Februar 2002 X R 39/00, BFH/NV 2002, 785 ).
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